Ein effektives Abwehrmittel für Jedermann
Sicherheitsexperten empfehlen das Pfefferspray, weil es einfach einzusetzen ist, schnell wirkt und somit dem unbedarften Bürger die Chance gibt, sich aus der Gefahrenzone zu begeben.
Was tun, wenn man bedroht wird und wie kann man sich wirksam zur Wehr setzen? Das Pfefferspray ist dabei ein gutes Hilfsmittel: Es ist klein, handlich und ist auch vom Laien unter Stresssituationen leicht anzuwenden.
In Deutschland darf Pfefferspray zur Zeit nur die Polizei einsetzen. Privatpersonen dürfen es nur zur Tierabwehr einsetzen. Dabei unterliegt es nicht dem deutschen Waffengesetz. Dessen ungeachtet gilt Ihr persönliches Recht auf Notwehr im begründeten Fall.
Warnhinweise / Sicherheitsinformationen
- Das Pfefferspray ist nur zur Tierabwehr zugelassen. Es darf nicht gegen Menschen eingesetzt werden, es sei denn im Rahmen des Notwehrrechts.
- Bewahren Sie das Pfefferspray außerhalb der Reichweite von Kindern auf.
- Vermeiden Sie den Kontakt des Inhalts mit Augen, Schleimhäuten und Haut. Bei Kontakt sofort mit reichlich Wasser spülen und ärztlichen Rat einholen.
- Behälter steht unter Druck. Vor Sonnenbestrahlung und Temperaturen über 50°C schützen. Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach Gebrauch.
- Von offenen Flammen, heißen Oberflächen und Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen.
Reizend: Kann Augen und Atemwege reizen.
- Lesen Sie die Gebrauchsanweisung vor der ersten Anwendung sorgfältig durch.
- Verwenden Sie das Pfefferspray nur im Notfall und ausschließlich zur Tierabwehr.
- Testen Sie das Spray niemals unbedacht, insbesondere nicht in geschlossenen Räumen.
- Tragen Sie die Tasche mit dem Pfefferspray an einem sicheren Ort, der nicht für Unbefugte zugänglich ist.
- Üben Sie den Umgang mit dem Pfefferspray, um im Ernstfall vorbereitet zu sein.
- Das Pfefferspray unterliegt nicht dem deutschen Waffengesetz, ist jedoch ein Gefahrstoff und sollte verantwortungsvoll behandelt werden.
- Entsorgung: Leere Behälter gemäß den lokalen Vorschriften entsorgen. Nicht in den Hausmüll geben.
- Für den Einsatz des Pfeffersprays gilt das persönliche Notwehrrecht im begründeten Fall gemäß §32 StGB.
- Die Tasche ist so konzipiert, dass das Spray jederzeit schnell und sicher zugänglich ist.
Herstellerinformationen
Eigenschaften