Mit außergerichtlichen EU-Sanktionen zum autoritären Staat
Seit einigen Jahren greift die Europäische Union zu einem Instrument, das die Fundamente des Rechtsstaates infrage stellt: Sanktionen gegen Personen und Organisationen, verhängt ohne Gerichtsverfahren, Anhörung oder Verteidigung. Tausende Menschen landen auf schwarzen Listen, ihre Vermögen werden eingezogen und ihre Bewegungsfreiheit beschränkt. Aller Rechte beraubt ist die präzise Analyse einer stillen Machtverschiebung: von der Gewaltenteilung zum Ausnahmezustand.
»Name, Adresse, Staatsbürgerschaft. Wenige Zeilen genügen, um missliebige Personen in der Europäischen Union rechtlos zu stellen. Das dafür betriebene Sanktionsregime gehört seit März 2014 zum Herrschaftsrepertoire Brüssels im Kampf gegen Russland. Die betroffenen Personen verlieren den Zugriff auf ihre Konten und ihr Vermögen und werden in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt. Anfang 2026 sind es Tausende Personen und Organisationen, die auf solchen schwarzen Listen stehen. Solange es sich dabei um russische oder ukrainische Staatsbürger handelt, die ihren Lebensmittelpunkt nicht in der EU haben, ist deren schiere Existenz nicht bedroht. Doch seit 2022 und verstärkt seit Mai 2025 werden auch BürgerInnen aus EU-Staaten und der Schweiz all ihrer Rechte beraubt. Die Folgen sind dramatisch: Konten und Kreditkarten gesperrt, Vermögen eingezogen, Grenzübertritte verboten, am Aufenthaltsort vollständig blockiert. Hilfe von Verwandten oder Freunden wird als Sanktionsbruch strafrechtlich verfolgt.
Sämtliche Sanktionen der Europäischen Union erfolgen im Verordnungsweg ohne Vorladung, ohne Anklage, ohne Verteidigung und ohne Schuldspruch. [...]« Aus dem Inhalt
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