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Hinweise zur Batterieentsorgung und -rücknahme
Inhaltsstoffe, z. B. chemischer Art von Batterien können bei nicht sachgemäßer Lagerung und Entsorgung Umwelt und Gesundheit schädigen. Gleichzeitig können auch wiederverwertbare Rohstoffe enthalten sein. Batterien dürfen daher nicht über den normalen Hausmüll entsorgt werden.
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, ist der Verkäufer verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
Sie sind als Endnutzer zur Rückgabe von gebrauchter Altbatterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet.
Sie können Batterien nach Gebrauch an den Verkäufer oder in den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (z.B. in öffentlichen Kommunalen Sammelstellen in Ihrer Gemeinde oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Sie können die Batterien unentgeltlich auch per Post an den Verkäufer zurücksenden, wobei ggf. Vorgaben des Gefahrgutrechts zu beachten sind. Der Verkäufer erstattet Ihnen auf jeden Fall das Briefporto für den Rückversand Ihrer Altbatterien.
Die auf den Batterien abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung:
= Batterie darf nicht in den Hausmüll gegeben werden
Das Zeichen mit der durchgestrichenen Mülltonne erinnert Sie daran, dass Sie Batterien nicht in den Hausmüll geben dürfen.
Unter diesem Zeichen können Sie zusätzlich nachstehende Symbole mit folgender Bedeutung über Inhaltsstoffe finden:
Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei,
Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium,
Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber.
Deutschland und der Zwei-plus-Vier-Vertrag
Wird Russland den Zwei-plus-Vier-Vertrag kündigen?
Der am 12.09.1990 in Moskau abgeschlossene Zwei-plus-Vier-Vertrag ist ein Staatsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik einerseits sowie den Siegermächten Frankreich, der Sowjetunion, Großbritannien und den Vereinigten Staaten von Amerika andererseits. Der vollständige amtliche Titel lautet: »Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland«.