Unser Grundgesetz
Das Grundgesetz ist die Verfassung für die Bundesrepublik Deutschland. Es wurde vom Parlamentarischen Rat auf der Grundlage des Entwurfs eines Sachverständigenausschusses (Herrenchiemseer Entwurf) am 8. Mai 1949 beschlossen und von den Alliierten genehmigt.
Aus dem Inhalt:
- Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (Konvention, Protokolle, Verfahrensordnung Europäischer Gerichtshof)
- Bundesverfassungsgerichtsgesetz
- Parteiengesetz etc.
Mit Einführung von Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio, Richter des Bundesverfassungsgerichts a.D.